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Über den bedarfsorientierten Energieausweis für Wohngebäude

Erklärt das Konzept des bedarfsorientierten Energieausweises für Wohngebäude im Zusammenhang mit dem Modul GEG/EnEV.

Mit LINEAR GEG/EnEV können Sie bedarfsorientierte Nachweise gemäß EnEV 2009, EnEV 2014/2016 und GEG 2020 für neue und bestehende Wohngebäude erstellen.

Anmerkung: Energieausweise für Nichtwohngebäude müssen gemäß DIN V 18599 erstellt werden, was vom Modul GEG/EnEV nicht unterstützt wird.

Die Berechnungen erfolgen auf den vorgegebenen Normen für die Ermittlung des Heizwärmebedarfs und den Normen zur Berechnung der Anlagenaufwandszahl. Für die Gebäudehülle sind U-Werte gemäß den Vereinfachungen nach GEG/EnEV hinterlegt. Die Anlagenaufwandszahl für Anlagen im Bestand wird über die Vereinfachungen gemäß GEG/EnEV hinaus detaillierter auf der Basis der entsprechenden Normen berechnet.

Es stehen folgende Verfahren für die Gebäudeerfassung zur Verfügung:

  • Eingabe über Gebäudehülle (auch Kurzverfahren)
  • Schnelleingabe (Qh, A/Ve, AN) (Neu und Bestand)
  • Schnellverfahren Bestandsgebäude