Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen

Über den verbrauchsorientierten Energieausweis für Bestandsgebäude

Erklärt das Konzept des verbrauchsorientierten Energieausweises für Bestandsgebäude im Zusammenhang mit dem Modul GEG/EnEV.

Mit LINEAR GEG/EnEV können für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude Energieausweise basierend auf dem Energieverbrauch ausgestellt werden. Die Verbrauchsdaten müssen für mindestens 36 Monate zusammenhängend eingegeben werden.

Energieausweis für Wohngebäude nach Verbrauch

Für den verbrauchsorientierten Energieausweis Wohngebäude wird vorrangig die energetische Bilanz für Heizung und Warmwasser benötigt.

Die Verbräuche werden grundsätzlich in witterungsbereinigungsfähigen Verbrauch (Heizung) und nicht witterungsbereinigungsfähigen Verbrauch (Warmwasser) aufgeteilt. Der witterungsbereinigungsfähige Verbrauch wird mit dem sogenannten Klimafaktor korrigiert. Dadurch wird das örtliche Klima am Gebäudestandort auf ein normiertes Klima umgerechnet. Dies ist zur Vergleichbarkeit der Energieausweise mit anderen Gebäuden zwingend notwendig.

Grundsätzlich sind gemäß GEG/EnEV mindestens die drei vorhergehenden Abrechnungszeiträume einschließlich der jüngst vorliegenden Abrechnungsperiode zugrunde zu legen.

Tipp:

Der Verbrauchskennwert des verbrauchsorientierten Verfahrens für Wohngebäude hat ausgehend von der Bilanzierungsstelle grundsätzlich Ähnlichkeit mit dem Endenergiebedarf nach dem bedarfsorientierten Verfahren. Der Vergleich zwischen diesen beiden Werten ist zwar grundsätzlich möglich, aber aufgrund der unterschiedlichen Ermittlungsverfahren und Vereinfachungen nicht zu empfehlen!

Angaben zu folgenden Zählerschnittstellen sind bei Wohngebäuden möglich:

  1. Heizung/Warmwasser

    Deckt den Anwendungsfall ab, in dem der Heizkessel die Heizungsanlage und die Warmwasserbereitung versorgt. Beim Neuanlegen eines Verbrauchszeitraums wird standardmäßig ein Pauschalanteil von 18 % für die Warmwasserbereitung vorgeschlagen. Dieser Wert sollte allerdings nur genutzt werden, wenn der genaue Anteil nicht bekannt und nicht ermittelbar ist. Ist der Anteil bekannt bzw. ermittelbar, kann er prozentual oder in Form von Energiemengen für Warmwasser und Heizung angegeben werden.

  2. Heizung

    Deckt den Anwendungsfall ab, in dem ein Zähler vorhanden ist, der nur für den Verbrauch der Heizungsanlage ist.

  3. Warmwasser

    Deckt den Anwendungsfall ab, in dem ein Zähler vorhanden ist, der nur für den Verbrauch der Warmwasserbereitung ist.

    In Fällen, in denen eine Verbrauchsermittlung für Warmwasser nicht möglich ist, wird dieser Energieverbrauch nach GEG/EnEV nicht angegeben. Dies wird dann automatisch im Energieausweis vermerkt.

Energieausweis für Nichtwohngebäude nach Verbrauch

Der wesentliche Unterschied zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden liegt in der zusätzlichen energetischen Bilanzierung des Elektroverbrauchs. Ein weiterer Unterschied ist der Bezug auf ein Referenznichtwohngebäude und seine Referenzverbrauchskennwerte. Dadurch ist die energetische Kategorisierung des Energieverbrauchs leichter vorzunehmen.

Bei Nichtwohngebäuden kommt zu den bisherigen Zählerschnittstellen (siehe Beschreibung von Energieausweis für Wohngebäude nach Verbrauch) folgende Elektroschnittstellen hinzu:

  1. Elektro
  2. Kälteenergie (Elektro)
  3. Lüftungsenergie (Elektro)
  4. Beleuchtungsenergie (Elektro)

Diese Verbräuche sind grundsätzlich nicht witterungsbereinigungsfähig, da diese nicht oder nur zum Teil abhängig von der Außentemperatur sind.

Die Zählerschnittstellen Kälte-, Lüftungs- und Beleuchtungsenergie dienen nur der detaillierteren Unterteilung des Elektroenergieverbrauchs, wenn die einzelnen Verbräuche durch eigene Zähler erfasst werden.

Anmerkung:

Wenn ein elektrisch betriebener Heizkessel über einen eigenen Zähler verfügt, so sollte dieser nach GEG/EnEV unterhalb der Verbrauchsstelle Heizung oder Heizung/Warmwasser angelegt werden. Als Brennstoff ist dann entsprechend Elektroenergie zu wählen. Dadurch ist der Verbrauch im Normalfall witterungsbereinigungsfähig. Er fällt dann allerdings unter den Energieausweisabschnitt Heizenergieverbrauchskennwert anstatt Stromverbrauchskennwert.