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Über das Berechnungsverfahren "VDI 2053-1 Garagen (12-2014)"

Erklärt das Konzept der Ermittlung von erforderlichen Luftmengen für Räume in Nichtwohngebäuden auf Basis des Berechnungsverfahrens VDI 2053-1 Garagen (12-2014).

Anwendungsbereich des Verfahrens

Dieses Berechnungsverfahren dient der Ermittlung der erforderlichen Luftmengen für die Schadstoffabfuhr bzw. -verdünnung in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen. Es kann für die Luftmengenermittlung von ober- als auch unterirdischen geschlossenen Mittel- (100 m² - 1000 m²) und Großgaragen (> 1000 m²) verwendet werden. Das Verfahren unterstützt nicht die Luftmengenermittlung für Räume in Garagen, die für längere Aufenthalte von Personen vorgesehen sind.
Anmerkung: Bei Verwendung dieses Verfahrens ist ein zusätzlicher Abgleich mit den jeweils aktuellen, örtlich gültigen Vorschriften (Garagenverordnungen der Länder) unabdingbar.

Ermittlung der erforderlichen Luftvolumenströme für Garagen

Bei diesem Berechnungsverfahren werden die durch den Kraftfahrzeugverkehr aufkommenden Kohlenmonoxidausstöße ermittelt und unter Berücksichtigung der Dichte des Kohlenmonoxids, der Kohlenmonoxidkonzentration in der Außenluft und der Lüftungsart der Garage die erforderlichen Außenluftvolumenströme ermittelt, um den Grenzwert für die Kohlenmonoxidkonzentration einzuhalten.

Die Kohlenmonoxidkonzentration in der Außenluft ist abhängig vom Garagenstandort. Durch die Standortauswahl wird die entsprechende Konzentration festgelegt, die bei Bedarf an abweichende Standortbedingungen angepasst werden kann. Für die Lüftungsart werden für Garagenlüftungen gängige Lüftungsarten angeboten, für die jeweils die entsprechenden Faktoren für die Abweichung von der idealen Mischlüftung (homogene Konzentrationsverteilung) hinterlegt sind. Für Fälle, die von den angebotenen Lüftungsarten nicht abgedeckt werden, besteht die Möglichkeit einer manuellen Eingabe des Faktors.

Die Ermittlung der gesamten Kohlenmonoxidausstöße erfolgt anhand der ermittelten Emissionen je Fahrzeug und der Anzahl der Fahrzeugbewegungen. Durch die Festlegung der Nutzungsart der Garagen wird das Ausmaß des Zu- und Abgangsverkehrs festgelegt und der entsprechende Auslastungsfaktor zugewiesen.
Anmerkung: Es wird empfohlen, den Auslastungsfaktor mit dem Betreiber zusammen abzuschätzen und festzulegen.
Mithilfe des Auslastungsfaktors und der Stellplatzanzahl werden die stündlichen Fahrzeugbewegungen ermittelt. Ausschlaggebend für das Ausmaß des Kohlenmonoxidaufkommens ist dabei auch die Art der Fahrzeugbewegungen. Dies liegt daran, dass sich der Ausstoß von ausfahrenden Fahrzeugen mit kalten Motoren und vorangegangenem Kaltstart maßgeblich vom Ausstoß einfahrender Fahrzeuge mit betriebswarmen Motoren unterscheidet. Die aus den unterschiedlichen Fahrzeugbewegungsarten aufkommenden Kohlenmonoxidvolumenströme und die entsprechend nötigen Außenluftvolumenströme werden separat ausgegeben (kalt/warm).

Um die zurückgelegten Strecken der Fahrzeuge exakt erfassen zu können, muss die Garage in Garagenteile aufgeteilt werden, sofern die Garage nicht pauschal berechnet werden soll. Neben Angaben wie bspw. der Stellplatzanzahl und den Ein- und Ausfahrtsstrecken müssen für jeden Garagenteil ggf. die Ein- und Ausfahrtsstrecken definiert werden, die durch andere Garagenteile führen. Aus diesen Angaben wird das gesamte Kohlenmonoxidaufkommen in der Garage ermittelt und der Außenluftvolumenstrom berechnet, der für die Einhaltung der Kohlenmonoxidkonzentration mit raumlufttechnischen Anlagen nötig ist.

Alternativ zu dieser detaillierten Luftmengenermittlung kann auch eine überschlägige Ermittlung der erforderlichen Luftmengen durchgeführt werden (pauschale Berechnung). Dabei werden spezifische, von der Garagenart abhängige Volumenströme mit der Nettoraumfläche multipliziert.